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Hier finden Sie alle Informationen um das China Visum 2024 zu beantragen und Ihre Einreise in die Volksrepublik China vorzubereiten. Es ist sehr zu empfehlen vor der Abfahrt einige Punkte zu beachten, denn die chinesischen Visa-Bestimmungen sind sehr streng und müssen unbedingt eingehalten werden, auch wenn es mittlerweile Möglichkeiten zur Visa-freien Einreise gibt.
China Visum Aktuell:
Auch 2024 gilt, dass sich die Informationslage sehr schnell ändern kann. Bitte prüfen Sie sehr genau, welcher Fall auf Sie zutrifft.
Seit dem 15.03.2023 ist die Einreise nach China und Visa-Beantragung wieder normalisiert.
Seit dem 08.01.2023 gelten neue Bestimmungen für die Corona-Test und Impf-Pflicht für die Einreise nach China.
Seit dem 02.03.2021 werden Nukleinsäure-Tests und IgM-Antikörper-Test anerkannt.
Seit dem 28.09.2020 ist es Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für China bzw. einem China Visum wieder erlaubt nach China einzureisen ohne ein neues China Visum beantragen zu müssen.
12.08.2020
Aufgrund der schnellen globalen Expansion von COVID-19 / Corona hat die chinesische Regierung seit dem 28. März die Einreise von Ausländern mit gültigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen nach China vorübergehend untersagt.
Für Ausländer, die nach China kommen, um notwendige wirtschaftliche, Handels-, wissenschaftliche und technologische Aktivitäten zu unternehmen, sowie für diejenigen, die aus humanitären Notsituationen einreisen müssen, gibt es dennoch China-Visa und Möglichkeiten zur Einreise.
Im Zusammenhang mit der Normalisierung der Prävention, der Bekämpfung der Corona-Epidemie und um den Personalaustausch zwischen beiden Seiten zu erleichtern, hat China beschlossen, dass Personen die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) verfügen, bei den chinesischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern kostenlos und ohne Einladung ein Visum für China beantragen können. Die entsprechenden Personen müssen sich nach der Einreise an die Vorschriften der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Epidemien halten.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass Ausländer, die über „Fast Track“ nach China reisen, um Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport usw. nachzugehen, weiterhin ein Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde zur Beantragung eines Visums bei der chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland vorlegen müssen.
Wer durch „Fast Track“ und mit einem Charterflug nach China reist, muss weiterhin im Voraus einen Nukleinsäuretest durchführen und mit einem negativen Testzertifikat an Bord des Flugzeugs gehen. Antragsteller füllen bitte das Antragsformular online über die Websites der entsprechenden chinesischen CVASC aus und vereinbaren im Voraus einen Termin per E-Mail mit dem jeweiligen Visum-Center.
2019
China Visum für deutsche Staatsbürger ab dem 16. Dezember 2019 bzw. für österreichische Staatsbürger ab dem 9. Dezember nur noch mit persönlicher Vorsprache & Abgabe von Fingerabdrücken der Visum-Antragsteller
Nach letzten Änderungen im Mai diesen Jahres Visa-Anträge nur noch online und nach vorheriger Terminabsprache über das China Visa Application Service Center (CVASC) stellen zu können und einer erweiterten personengebundenen Auskunftspflicht für Reisende (Familie / Verwandte / Arbeitgeber / vorherige Reisen), erfolgt nun eine weitere Anpassung im Visa-Beantragungs-Prozess:
Visum-Antragsteller mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen ab dem 16.Dezember 2019, österreichische Antragsteller ab dem 9. Dezember persönlich bei den Visa Application Service Center in Ihrer Nähe vorstellig werden und ihre Fingerabdrücke abgeben. Eine stellvertretende Visabeantragung durch einen Bevollmächtigten ist somit nicht mehr möglich.
Lediglich folgende Ausnahmen gelten:
1. Vielreisende China-Besucher: Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können eine Befreiung der Erhebung erwarten. Aber Vorsicht: Das ausgestellte biometrische Visum muss im selben Pass vorgelegt werden.
2. Kinder und ältere Personen werden befreit: Die Pflicht zur Abgabe des Fingerabdrucks gilt nicht für Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren.
3. Für Diplomaten gelten Sonderregelungen: Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateralen Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind
4. Personen, bei denen eine Abgabe des Fingerabdrucks nicht möglich ist bzw. zu keiner Identifizierung führt: Also Personen die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen
Was heißt das konkret für deutsche Touristen und Geschäftsreisende ab dem 16.Dezember 2019 mit dem Reiseziel China bzw. österreichische China-Traveller ab dem 9.Dezember 2019?
Sind Sie ein deutscher oder österreichischer China-Traveller, der bereits seine Fingerabdrücke in den letzten 5 Jahren abgegeben hat?
Dann ändert sich für Sie nichts. Sie müssen nicht persönlich bei einem der 5 deutschen China Visa Application Service Center (CVASC) bzw. in Österreich bei dem im Center in Wien vorstellig werden und Ihre Fingerabdrücke abgeben. Sie müssen aber natürlich den gewohnten Pflichten zur Beantragung eines Visums nachgehen. Wenn Sie bis jetzt den vereinfachenden Weg über Visums-Dienstleister genommen haben, klären Sie die weiteren Schritte bitte mit diesen ab. Es müsste das bisherige Prozedere und Leistungsangebot möglich sein. Siehe auch eingebundenes Antragsformular der Visumsanbieter.
Sind Sie ein schweizer Staatsangehöriger, der nach China reisen will?
Dann ändert sich für Sie nichts. Sie sind von den aktuellen Änderungen der Antragsstellung für deutsche und österreichische Staatsangehörige nicht betroffen.
Sind Sie ein deutscher oder österreichischer erstmaliger China-Traveller (Tourismus/Reisetätigkeit), der noch keine Fingerabdrücke abgegeben hat?
Bisher war es möglich einen externen Dienstleister zu beauftragen anstatt selbst bei den Visa-Zentren vorstellig zu werden. Gegen eine Gebühr konnten bisher alle Formalitäten schnell & unkompliziert beispielsweise auch per Post erledigt werden. Nun wird eine Erteilung des Visums nur noch dann möglich sein, wenn im Visa Application Center die Fingerabdrücke persönlich erfasst werden. Das geht natürlich nur noch mit Anreise in eines der fünf deutschen Zentren bzw. das Zentrum in Wien einher. Für Deutschland befinden sich die Zentren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.
Natürlich können Ihnen die bisherigen Visums-Agenturen bei den mittlerweile sehr umfassenden Informationspflichten für die Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch können Ihnen diese alle weiteren Termine für Sie organisieren, so dass Sie nur noch den persönlichen Termin zur Abgabe des Fingerabdrucks wahrnehmen müssen. Hier kommen nochmal die aktuellen Schritte der Beantragung eines Visums im Überblick:
Überblick China-Visums-Antragsprozess Deutschland: Die neue China Visum Antragstellung in 5 Schritten ab dem 16.Dezember 2019 für erstmalige China-Reisende (Touristen/Geschäftskunden)
Schritte 1: Ausfüllen des Visum Online-Formulars (auf deutsch) über die China Visa Application Service Center (CVASC) Webseite.
Ggf. können diesen Schritt für Sie gegen Entgelt Visumsagenturen übernehmen. Und können Sie aufgrund der vorhandenen langjährigen Erfahrung umfassend beraten.
Schritt 2: Online-Termin für Einreichung des Antragsformulars & persönliche Vorstellung beantragen
Ggf. können diesen Schritt für Sie gegen Entgelt Visumsagenturen übernehmen
Schritt 3: Unterlagen für Termin vorbereiten
Schritt 4: Persönlich in einem der China Visa Application Service Center (Hamburg/Berlin/Düsseldorf/Frankfurt/München) vorstellig werden und Antrag einreichen
Dieser Schritt muss durch Sie persönlich ausgeführt werden. Lediglich der Termin kann durch Visumsagenturen für Sie vorab organisiert werden.
Schritt 5: Pass/Visum im Visacenter abholen und kontrollieren
Ggf. können diesen Schritt für Sie gegen Entgelt Visumsagenturen übernehmen
Aktuell 2019 – Visum für China beantragen
Timeline – Nochmal zusammengefasst: Bereits in Kraft getretene Veränderungen seit Mai 2019
November 2019: Der seit Mai diesen Jahres verpflichtende Online-China Visum Antrag steht seit November auch auf Deutsch zur Verfügung
Der offizielle Online-Visumantrag für China in der Sprache Deutsch ist auf der Webseite des Visa Application Centers abrufbar. Seit den grundlegenden Veränderungen des Visums-Beantragungsverfahrens im Mai dieses Jahrs, ist der mittlerweile verpflichtende China Visums Antrag neben der Sprache Chinesisch und Englisch auch auf Deutsch verfügbar.
November 2019: Änderung des Bezahlvorgangs: Visa & Servicegebühren müssen vorab gezahlt werden
Ab dem 11.11.2019 hat sich der Bezahlvorgang beim Chinese Visa Application Service Center Frankfurt insofern geändert, dass die Antragsteller zum Zeitpunkt der Visabeantragung bereits die kompletten Visa- und Servicegebühren entrichten müssen. Im Fall einer Ablehnung werden die bereits entrichteten Visa- und Servicegebühren nicht erstattet.
Seit Mai 2019: Neues Online-Antragsformular mit zusätzlichen Angaben erforderlich
Das neue verpflichtende Visum-Antragsformular, fragt umfangreiche personenbezogene Daten ab, wie etwa Angaben zu Familienmitgliedern, Arbeitgebern und vergangenen Reisetätigkeiten. Es erfolgt auch ein Hinweis, dass Antragssteller zu Video- und Anrufaufnahmen oder den Inhalten von E-Mails befragt werden können. Zusätzlich muss bezüglich Reisepassdokumente neuerdings folgendes beachtet werden: Antragssteller, deren Reisepass nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurde, müssen auch den vorherigen, also abgelaufenen Pass vorlegen. Wenn dieser nicht mehr vorgelegt werden kann, müssen entsprechende vergangene Reisetätigkeiten nachgewiesen werden.
Seit Mai 2019: Same-Day Bearbeitung offiziell nur noch für Geschäftsreisende möglich
Zum 10. Mai 2019 wurde die Same-Day-Bearbeitung von Visumanträgen eingestellt. Ein Express-Antrag ist ab jetzt nur noch für Business-Visa möglich. Antragssteller, die ihren Antrag bis 11 Uhr abgeben, erhalten ihr Geschäftsreisevisum (Typ M) bis 14 Uhr am darauffolgenden Werktag. Aber Vorsicht – auch bei den Arbeitsvisa ergaben sich Änderungen: Das Auswärtige Amt erläutert, dass viele kurzfristige Tätigkeiten künftig nur noch mit einem Arbeitsvisum (Typ Z) erlaubt sind. Dazu zählen unter anderem Montagearbeiten, Baustellenaufsicht oder die Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterfirmen ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
Antrag
Die chinesischen Behörden haben ein neues Antragsformular veröffentlicht. Sie können es direkt auf der Regierungsseite bzw. der Webseite der offiziellen Visastelle CVASC ausfüllen und persönlich einreichen.
Alternativ dazu können Sie Ihr Visa durch eine Agentur per Post beantragen und auch per Post erhalten (innerhalb von bspw. 2 Tagen). Eine professionelle Überprüfung Ihrer Angaben im jetzt sehr umfangreichen Formular ist eventuell empfehlenswert.
Kosten & Gebühren
Die Kosten für das China Visum haben sich erhöht. Der aktuelle Gebühren-Stand bezüglich Konsulatsgebühren und Service-Kosten ist wie folgt:
- Deutschland: 125,45 € bei Selbstabholung und 161,15 € bei Versand per Post (10 Tage) via Berlin, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf
- Schweiz: 188,50 CHF bei Selbstabholung und 285,40 CHF bei Versand per Post via Bern oder Zürich
- Österreich: 126 € bei Selbstabholung in Wien
- Diese Kosten gelten prinzipiell für alle Staatsbürger aus den Schengen-Staaten. Für Bürger anderer Länder weichen die Preise ab. Bei der Beauftragung einer Agentur fallen zusätzliche Kosten an.
Wann wird kein Visa für China benötigt?
Die Bestimmungen zur Visa-freien Einreise nach China können sich jederzeit ändern, es wird empfohlen, sich direkt vor der Abreise zu vergewissern, dass für Ihre Reise kein Visum benötigt wird.
- Zwischenstopp für maximal 144 Stunden (6 Tage) in Peking, Shanghai, Guangzhou und Tianjin
- Zwischenstopp für maximal 72 Stunden (3 Tage) in Changsha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Hangzhou, Kunming, Nanjing, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an, Xiamen
- Sie müssen über einen von 19 festgelegten Flughäfen einreisen und bereits beim Boarding des Fluges nach China über einen von diesem Ort fest gebuchten Weiterflug in ein Drittland verfügen
- Diese Regelung für die Visa-freie Einreise nach China gilt für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Schweiz und allen EU-Staaten, sowie USA, Kanada, Mexiko, Argentinien, Chile, Brasilien, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Russland, Ukraine und Island
CHINA VISUM
Mit einem gültigen Visum ist die Chinesische Mauer kein Hindernis für Reisen in das Reich der Mitte
Wofür brauchen Sie ein China Visum?
- L / Touristenvisum – Rundreisen, Urlaub, Tourismus – Für Personen, die aus touristischen Gründen wie z.B. Pauschalreisen, individuellen Touren oder Kreuzfahrten nach China reisen.
- M / Geschäftsvisum – Gewerbe & Handel – Für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden.
- Z / Arbeitsvisum – Arbeitsaufnahme – Für Personen, die in China eine geregelte Arbeit aufnehmen wollen, ein Praktikum machen oder an Aufführungen mit kommerziellem Zweck teilnehmen
- X1, X2 / Studentenvisum – Studium in China – Für Personen, die in China an einer Universität oder anderen Bildungseinrichtungen studieren möchten.
- G / Transitvisum – Für Personen, die zu Transitzwecken durch China in ein Drittland reisen – Es ist nicht möglich bei der Einreise in China ein Visa on Arrival zu erhalten, das China Visum muss bereits beim Boarding des Fluges am Abflughafen vorhanden sein. Diese strenge Visumpflicht wurde in den letzten Jahren etwas gelockert und für Kurzreisen vereinfacht. Wenn Sie an chinesischen Flughäfen nur umsteigen und den Transit-Bereich nicht verlassen, benötigen Sie kein Visum.
- F / Kulturvisum – Sport, Kultur & Wissenschaft – Für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen nicht-kommerziellen Aktivitäten nach China eingeladen werden.
- Q1, Q2 – Familienbesuch – Auch Pflegeverhältnis (Kinder betreffend) oder Besuch von Verwandten, die dauerhaft in China leben
- S1, S2 – Besuch von Verwandten – Angehörige, die in China arbeiten oder studieren oder sich für andere private Angelegenheiten in China aufhalten
- C / Crewvisum – Crew-Mitglieder von Flugzeugen, Zügen oder Schiffen – Auch für Fahrzeugführer, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, ebenso für begleitende Familienangehörige
- J1, J2 / Journalistenvisum – Ausländische Journalisten & Berichterstatter – Selbstständige & Mitarbeiter in der Medien- und Nachrichtenbranche
- Es gibt einige weitere spezielle Visa wie z.B. das R-Visum für besonders qualifizierte Fachkräfte oder für Personen, deren Fähigkeiten dringend in China gebraucht werden, sowie das D-Visum für einen Daueraufenthalt in China.
- Für alle Visa-Kategorien ist das gleiche Formblatt auszufüllen und zu unterschreiben. Lediglich die zusätzlich einzureichenden Dokumente unterscheiden sich. Das Formular wird direkt vom Konsulat bzw. CVASC und den Visa-Agenturen zur Verfügung gestellt.
China Visum Kosten
Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele für die Kosten eines China Visum durch das Generalkonsulat bzw. CVASC (Chinese Visa Application Service Center). Bei der Festsetzung der Gebühren kommen die folgenden Faktoren zur Geltung:
- Staatsangehörigkeit des Antragstellers
- Anzahl der Einreisen
- Einreisezeitraum
- Bearbeitungszeit
- Versand per Post (optional)
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen einem Tag (Express-Visum / „Same-Day-Visa“) und 7+ Werktagen, das heißt, dass man das Visum persönlich einreicht und beispielsweise nach vier Tagen wieder persönlich abholen kann. Die Dauer der Bearbeitung per Post hängt davon ab, wo man den Visum-Antrag einreicht.
Express-Visum
Ein Express-Visum für China können Agenturen realisieren. Dabei kann das Visum innerhalb weniger Stunden besorgt werden und an einer beliebigen Adresse bereitgestellt werden, wie beispielsweise am Flughafen in Frankfurt oder Zürich.
Kosten eines China Visum Service
Bei der Beauftragung einer kommerziellen Visa-Agentur ergeben sich zusätzliche Kosten, aber auch einige Vorteile. So ist die Bearbeitung per Post deutlich schneller und macht es möglich auch kurzfristig ein „Express-Visum“ zu bekommen, ohne persönlich vorstellig zu werden. Die Porto-Kosten sind in den Gebühren in der Regel nicht enthalten.
Wie beantragt man das China Visum?
Um ein Visum für China zu beantragen muss ein Visumantrag benutzt werden. Das Antragsformular ist online erhältlich, Sie müssen es ausfüllen und bei einem Visum Service bzw. der Botschaft der Volksrepublik China einreichen. In der Regel sind noch weitere Unterlagen beizufügen, der Reisepass muss auf jeden Fall dabei sein.
Die Schritte zur Beantragung von Visa für China unterscheiden sich danach, welche Visa-Kategorie Sie brauchen und aus welchem Grund Sie nach China reisen. Während die Beantragung eines Touristenvisums recht einfach ist, kann es unter anderem für ein Geschäftsvisum schon deutlich komplizierter sein.
So muss zum Beispiel für ein Business-Visum eine Einladung der Firma in China vorliegen, für ein Studentenvisum eine Einladung der Universität. Dies gilt ebenfalls für ein Praktikum Visum, Arbeitsvisum oder Besuchervisum – es werden immer entsprechende Unterlagen (mindestens in Kopie) gebraucht um das China Visum zu beantragen. Für die Republik China und Reisen nach Tibet ist das besonders zu beachten.
Ihre persönlichen Umstände als Antragsteller können ebenfalls Einfluss auf den Antragsprozess haben, so ist es unter anderem wichtig welche Nationalität Sie besitzen. Für deutsche Staatsbürger ist es am einfachsten ein Visum China in Deutschland zu beschaffen. Ihre Gesundheit kann für die Behörden ebenfalls bedeutsam sein und beim Vorliegen ansteckender Krankheiten zur Ablehnung des Antrags für ein China Visum führen.
Infos zum Visum für China
Das Ziel der Webseite CHINAVISUM.EU ist es, dass Sie sich frei und bewusst entscheiden können, ob Sie persönlich den Visa-Antrag an das chinesische Generalkonsulat stellen oder den Service eines Visa-Dienstes nutzen. Es gilt zu beachten, dass die Volksrepublik China andere Bestimmungen für die Einreise hat als die Republik China (Taiwan). Die Empfehlungen einer Agentur und aktueller Mitteilungen können viel Zeit sparen und unnötige Wege zur Botschaft verhindern.
Wieviel kostet das China Visum?
Die Kosten für das China Visum richten sich nach verschiedenen Faktoren. Die Preise unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Staatsbürgerschaft des Antragstellers und der Bearbeitungszeit des Visa-Antrags. Weiterhin kommt zu den Gebühren für das Konsulat gegebenenfalls noch die Gebühr für den Visa-Service und den Versand der Dokumente.
Die günstigste Möglichkeit China Visa zu beantragen ist persönlich zur Konsularstelle der Botschaft bzw. zum CVASC zu gehen und dort alle Dokumente und Formulare einzureichen, sowie einige Tage später wieder persönlich abzuholen.
Preis für China Visa = Konsulargebühren + CVASC + Gebühren für den Visa-Service (optional)
Die Gebühren für das Konsulat und das CVASC müssen immer bezahlt werden, unabhängig davon, ob Sie selbst zur Visastelle fahren oder jemanden beauftragen. Die zusätzlichen Gebühren der Visa-Agenturen sind sehr variabel und hängen vom Anbieter ab. Die Anbieter haben ganz unterschiedliche Preismodelle. Prinzipiell lässt sich sagen, dass die Kosten umso höher sind, desto schneller das Visum bei Ihnen sein soll. Interessante Kostenpunkte bei denen Sie vergleichen können sind z.B. das sogenannte „Sparvisum“ (Beantragung in 14 Werktagen o.ä.), „Standardbearbeitung“ (7 Werktage o.ä.), Gruppen-Rabatt, Expressvisum (2 Werktage o.ä.) oder das „Same Day Visum“ (Lieferung noch am gleichen Tag an einen Ort Ihrer Wahl).
Häufige Fragen zum China Visum
Hier finden Sie Fragen rund um Visa für China, die häufig gestellt werden und für die Beantragung Ihres China Visums sehr wichtig sein können. Eine der häufisten Fragen bezieht sich auf die Einreise ohne Visum. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, typische Reiseverläufe, die kein Visum erfordern, finden Sie hier.
Wir haben hier ein Bild auf dem es zu sehen ist. Das China Visum wird in den Reisepass eingeklebt und nimmt eine Seite ein. Im Folgenden sehen Sie als Beispiel …
Der Zeitraum, in dem man sich in China aufhalten darf, er kann eventuell verlängert werden. Die Aufenthaltsdauer des China Visums zeigt an wie lange man sich ab der Einreise in …
Die „Anzahl der Einreisen“ ist eines der wichtigten Kriterien des China Visums, das schon vor der Reise bedacht werden sollte. Sie gibt an wie häufig man nach China einreisen darf, …
Ein wichtiger Begriff im Visum der immer wieder zu Nachfragen führt ist die Gültigkeit des China Visum. Diese Gültigkeit bezieht jedoch nicht wie häufig gedacht auf die Aufenthaltsdauer, sondern auf den …
Wahrscheinlich ja, eventuell aber auch nicht. Es gibt einige Ausnahmeregelungen. Wenn Sie sich fragen, ob Sie für die Einreise nach China ein Visum brauchen, dann sind Sie hier genau richtig. …
Wer als Ausländer auf dem Territorium der Volksrepublik China unterwegs sein will, der braucht dafür eine offizielle Erlaubnis. Genau diese Erlaubnis ist das China Visum. Ausgestellt wird es von den …
Wenn Ihre Sachlage aufgrund von Nationalitätsfragen oder komplexeren Vorhaben in China sehr kompliziert ist, dann empfiehlt es sich direkt die chinesische Botschaft, das Chinese Visa Application Service Center oder einen Visa-Service zu befragen, um verlässliche Angaben zu erhalten, die genau auf Ihren individuellen Fall zutreffen.
Weiterhin erhalten Sie bei Ihrer Landesregierung aktuelle Einreise und Sicherheitshinweise. Diese Informationen sind in der Regel sehr verlässlich:
- Deutschland: Auswärtiges Amt
- Österreich: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
- Schweiz: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten