Was China-Reisende aus Deutschland, Österreich und die Schweiz über die neuen Visa- und Einreisebestimmungen wissen müssen
China ist seit vielen Jahren ein beliebtes Reiseziel für Geschäftsleute, Studierende und vor allem auch Touristen. Chinas reiches kulturelles Erbe, die atemberaubenden Natur und die pulsierenden Städten ist nun wieder erreichbar. Die COVID-19-Pandemie hatte die Reisebranche weltweit beeinträchtigt, und China war keine Ausnahme. Das Land musste seine Türen für ausländische Visa-Inhaber, Touristen und Reisende schließen, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Aber mit dem Fortschritt bei Impfungen und der Eindämmung der Pandemie hat China beschlossen, seine Grenzen wieder für den internationalen Reiseverkehr zu öffnen.
Seit dem 15. März 2023 sind neue Visabestimmungen für die Einreise nach China in Kraft getreten. Die chinesische Botschaft in Deutschland hat die Ausstellung aller Arten von Visa, einschließlich Touristenvisa, Geschäftsvisa und Studentenvisa wieder aufgenommen. Diese Nachricht ist eine Erleichterung für alle, die schon lange darauf warten, wieder nach China einreisen zu können.
Prozess zur Beantragung chinesischer Visa
Um ein China Visum zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
(1) Füllen Sie das Antragsformular online aus (https://bio.visaforchina.org). Drucken Sie die Bestätigungsseite und das Antragsformular aus. Unterschreiben Sie auf der Bestätigungsseite und auf Seite 9 des Antragsformulars.
(2) Vereinbaren Sie einen Termin online und drucken Sie die Terminbestätigung aus.
(3) Stellen Sie nach Terminvereinbarung Ihren Visumantrag persönlich beim Chinese Visa Application Service Center.
Erforderliche Unterlagen
(1) Online ausgefülltes Antragsformular (Drucken Sie bitte das 8-seitige Antragsformular aus)
(2) Reisepass im Original und Kopie der Seite mit persönlichen Daten
(3) Ein Passbild, das beim Ausfüllen des Antragsformulars hochgeladen wurde
(4) Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (gilt für alle Antragsteller, die ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind)
(5) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa (gilt für diejenigen, die vorher chinesische Staatsangehörigkeit hatten und nun eingebürgert wurden)
(6) Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen (1)-(5) sind je nach Visa-Kategorie weitere Unterlagen vorzulegen:
- L-Visum – Individualreise: Flugtickets (Ein-und Ausreise) und Hotelreservierung für gesamte Aufenthaltsdauer in China. Oder Kopien von Reisepass und Aufenthaltserlaubnis bzw. Chinesischer ID der einladenden Person sowie ein Einladungsschreiben für Touristen, das von einer zuständigen Institution oder Person in China ausgestellt wurde.
- M-Visum und F-Visum – Berufstätigkeit in Bereichen wie unter anderem Wirtschaft und Handel, Wissenschaft und Technologie: Ein Einladungsschreiben einer zuständigen Stelle oder Person aus China.
- Z-Visum – Arbeit: Gültiger „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit in the PRC“, „Foreigner’s Work Permit Card“ im Original.
- Q1-Visum (Familienzusammenführung) und Q2-Visum (Familienbesuch) – Familienangehörige von chinesischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis: Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorheben, sind erforderlich. Ein Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China ist ebenfalls erforderlich.
- S1-Visum (Mitreisende Familienmitglieder) und S2-Visum (Familienbesuch) – Ehegatten, Eltern und Kinder unter 18 Jahren oder Schwiegereltern von Ausländern mit Visum oder Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten oder Studieren: Originale Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht, sind erforderlich. Ein Einladungsschreiben der einladenden ausländischen Person, die in China arbeitet oder studiert, und eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person sind ebenfalls erforderlich.
- R-Visum – Hochqualifizierte Ausländer oder Spezialisten: Ein „Confirmation Letter for High-Level Foreign Talents“ ist erforderlich. Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren müssen ihre Verwandtschaftsnachweise vorlegen, um ein S2-Visum zu beantragen.
- C-Visum – Crewmitglieder: Ein Bestätigungsschreiben eines ausländischen Transportunternehmens oder ein Einladungsschreiben einer zuständigen Stelle aus China ist erforderlich.
- X1-Visum – Personen, die eine langfristige akademische Bildung in China beabsichtigen: Ein Original- und eine Kopie des Zulassungsbescheides (Admission Notice), der von einer Bildungsinstitution ausgestellt wurde. Ein Original und eine Kopie der „Visa Application for Study in China“ (Formular JW201 oder Formular JW202) oder eine Rückkehrbescheinigung für eingeschriebene Personen sind ebenfalls erforderlich.
Ab dem 15. März 2023 öffnet China wieder seine Türen für internationale Reisende. Dies ist eine hervorragende Nachricht für die Reisebranche, da China eines der beliebtesten Reiseziele der Welt ist. Laut der Welttourismusorganisation (UNWTO) begrüßte China im Jahr 2019 über 137 Millionen internationale Besucher und war damit das viertmeistbesuchte Land der Welt. Die Normalisierung der Visa- und Einreisebestimmungen wird auch internationalen Studierenden zugutekommen, da China einige der weltweit führenden Universitäten beherbergt. Laut dem chinesischen Bildungsministerium waren im Jahr 2019 über 492.000 internationale Studierende in China eingeschrieben. Angesichts der Schwere der COVID-19-Pandemie ist es immer noch wichtig, sich über die neuesten Reisebeschränkungen und -richtlinien auf dem Laufenden zu halten. Die Öffnung von Chinas Grenzen ist jedoch ein positives Signal für die globale Reisebranche und eine willkommene Entwicklung für alle, die dieses faszinierende Land erkunden möchten.