Für den Besuch von Angehörigen und Freunden in China gibt es spezielle Visa. Dabei wird klar unterschieden, welche familiären Beziehungen zwischen dem Antragsteller und der einladenden Person bestehen. Weiterhin wird in Erwägung gezogen, wie lange der Aufenthalt in China dauert und ob der Zweck der Reise über einen kurzen Besuch hinausgeht.
Besuch von Freunden/Bekannten – Besuchervisum (Q2/S2-Visum)
Das Besuchervisum ist für den Besuch von Freunden und Bekannten in China gedacht, die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 180 Tage.
- Reisepass
- Antragsformular mit Foto
- Privateinladung mit Kopien von Pass und China Visum des Gastgebers (bei chinesischen Gastgebern muss eine Kopie der ID-card vorgelegt werden)
Verwandtenbesuche – Angehörigenvisum (Q1/Q2/S1/S2-Visum)
Das Angehörigenvisum gibt es in mehreren Varianten. Es ist für Verwandtenbesuche von a) Chinesen mit deutschem Pass sowie ihrer Angehöriger und b) deutschen Familienangehörigen, die in China studieren oder arbeiten.
- Reisepass
- Antragsformular mit Foto
- Privateinladung eines chinesischen Angehörigen, sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen
- Privateinladung des in China lebenden Angehörigen, sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen
Beachten Sie, dass Sie auf dem Visum-Antrag den richtigen Zweck für Ihre Reise auswählen:
- Kurzzeitiger Besuch chinesischer Bürger oder ausländischer Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung für China
- Kurzzeitiger Besuch ausländischer Bürger, die in China arbeiten, studieren oder sich aus anderen Gründen dort aufhalten
- Familienbesuch chinesischer oder ausländischer Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung für China mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen
- Als begleitendes Familienmitglied ausländischer Bürger, die in China arbeiten, studieren oder sich aus anderen Gründen dort aufhalten