Das Arbeitsvisum ist nötig um als Ausländer in der Volksrepublik China eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen. Das gilt sowohl für Entsendungen nach China durch den Arbeitgeber, um in der chinesischen Außenstelle zu arbeiten, als auch für Gastprofessoren an Universitäten oder für andere Personen, die in China eine Stellung antreten.
Das chinesische Arbeitsvisum muss innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Diese wird in der Regel zunächst für ein Jahr ausgestellt, kann aber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unbürokratisch verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht beliebig viele Ein- und Ausreisen aus China. Dies gilt auch für ein Praktikum in China, denn spezielle Visa für Praktika werden bereits seit mehreren Jahren nicht mehr vergeben.
Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Arbeitssvisums für China benötigt?
- Reisepass
- Antragsformular
- Arbeitserlaubnis (muss vom Arbeitgeber bei den chinesischen Behörden für Sie beantragen werden)
- Formal korrekte Einladung des Arbeitgebers