Sie wollen im Jahr 2019 als Ausländer in die Volksrepublik China einreisen? Dann haben Sie die aktuellen Visa-Bestimmungen zu beachten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten dazu, wie Sie korrekt Visa für China beantragen.
- 1. Einleitung
- 2. Einreise nach China
- 2.1 Einreise für Touristen aus der EU
- 2.2 Hainan Visa
- 2.3 Hongkong, Macau & Taiwan Visa
- 2.4 Zoll
- 2.5 Touristen aus der Schweiz
- 2.6 Einreise nach China für NICHT-Touristen
- 3. Visa für China beantragen
- 3.1 Wo können Visa beantragt werden und wie viel kosten sie?
- 3.2 Visa selbstständig im Konsulat / CVASC beantragen
- 3.3 Visa über eine Agentur beantragen
- 4. Fazit
1. Einleitung
Chinas Bedeutung in der Welt wächst und bei vielen Reisenden ist das Interesse an dem fernöstlichen Land entfacht. Hier erfahren Reisewillige alles, was sie über die Visa- und Einreisebestimmungen für die Volksrepublik wissen müssen.
2. Einreise nach China
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich. Eine visumfreie Einreise ist nur in bestimmten Ausnahmen möglich. Ferner besteht eine Meldepflicht (Registrierungspflicht).
Staatsangehörige aus Deutschland und weiteren Schengenstaaten wie der Schweiz sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise (beziehungsweise Wiedereinreise bei entsprechenden Visa) beim zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Reisen über einen Reiseveranstalter mit Unterbringung im Hotel erledigt üblicherweise der Reiseveranstalter oder das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß kann zu einer Einreisesperre oder Visumsversagung führen.
2.1 Einreise für Touristen aus der EU
Die Einreise für Staatsangehörige aus der EU ist mit Reisepass oder vorläufigem Reisepass, sowie mit Kinderreisepass möglich. Die Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung mindestens sechs Monate gültig sein und zumindest zwei blanko Seiten enthalten, die visierbar sind (mit einem Visum versehen werden können). Bei Pässen mit einem Ausstellungsdatum nach dem 01. Januar 2014 wird beim Visumsantrag teilweise das Vorzeigen des alten, abgelaufenen Reisepasses verlangt. Alternativ kann eine unterschriebene Erklärung eingereicht werden, die den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs des Dokuments erklärt (Beispiel: Eingezogen von Behörde).
Touristen aus der EU müssen das Visum für China in dem Land beantragen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Einreise werden die Dokumente geprüft. Personen ohne gültiges Visum wird die Einreise verweigert. Ein sogenanntes Visa-On-Arrival (Visum bei der Ankunft) gibt es nicht. Zudem werden bei der Einreise vor allem an den Flughäfen Peking, Schanghai, Changsha, Guangzhou, Shenyang, Xian und in Shenzhen biometrische Daten (Fingerabdruck) erfasst.
2.2 Hainan Visa
Die visumfreie Einreise ist ausschließlich in die Provinz Hainan (maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage) möglich. Dann müssen die Einreiseformalitäten spätestens 48 Stunden vor Eintreffen über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan (Liste über ExploreHainan) eingeleitet werden. Die visumfreie Einreise gilt nur für die Insel Hainan und berechtigt nicht zur Weiterreise. Wer in andere Provinzen der Volksrepublik China weiterreisen möchte, muss ein reguläres Visum beantragen.
2.3 Hongkong, Macau & Taiwan Visa
Visumfrei ist die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan. Wird von dort aus die Reise Richtung Festlandchina fortgesetzt, ist ein Visum für die VR China erforderlich. Erfolgt die Einreise nach Hongkong, Macau oder Taiwan von Festlandchina aus, wird für eine Wiedereinreise in die VR China ein Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen benötigt.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der visumfreien Einreise bei Transitaufenthalt (24-Stunden, 72-Stunden und 144-Stunden). Auch beim Transitaufenthalt gilt die Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise.
Bitte beachten: Einreisebestimmungen für Touristen aus der EU können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen zu Einreise, Visum und Zoll erhalten Reisewillige nur direkt bei der Vertretung der VR China.
2.4 Wichtige Zollbestimmungen
Für nicht-chinesische Staatsangehörige ist die Einfuhr von maximal 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei. Ferner dürfen Devisen im Wert von bis zu 5.000 US$ (oder Gegenwert in Euro/anderen Devisen) sowie 20.000 RMB eingeführt werden. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden.
Bei der Ausfuhr gelten insbesondere bei Antiquitäten strenge Beschränkungen. Zudem dürfen Devisen, sofern sie 5.000 US$ oder Gegenwert übersteigen, maximal die bei der Einfuhr deklarierte Höhe aufweisen. Maximal 20.000 Chinesische Renminbi (RMB) dürfen ausgeführt werden.
Weitere Zollinformationen gibt es bei der chinesischen Botschaft.
2.5 Besonderheiten / Unterschiede für Touristen aus der Schweiz
Für Touristen aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie für die Touristen aus der EU, da der Schengenraum als Basis gilt.
2.6 Einreise nach China für NICHT-Touristen
NICHT-Touristen müssen für die Einreise nach China ein spezielles Visum beantragen, das an ihren Reisegrund angelehnt ist. Es gibt unterschiedliche Visumkategorien: Visum für Studenten (Typ X1, X2), Journalisten/Mitarbeiter im Medienbereich (J1, J2), Crew-Mitglieder oder Fahrzeugführer und deren Familienangehörige (C) sowie für Personen, die zu einem Austausch, einer Studienreise oder einer ähnlichen Aktivität eingeladen wurden (F).
Ferner gibt es mehrere „Geschäftsvisa„. Besonders qualifizierte Fachkräfte benötigen ein Visum Typ R; Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China reisen, brauchen ein Visum Typ M. Für die Arbeitsaufnahme sowie viele kurzfristige Tätigkeiten (Arbeitsbesuch bei Dependenz/Tochterunternehmen, Baustellenaufsicht, Foto- und Filmarbeiten, Forschungstätigkeiten, kommerzielle Aufführungen, Modeschauen, Montage- und Servicearbeiten, sportliche Trainingsaufenthalte sowie Freiwilligenarbeit oder andere unentgeltliche Tätigkeiten) ist ein Visum Typ Z notwendig.
NICHT-Touristen wird empfohlen, Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
3. Visa für China beantragen
Das Touristen-Visum (Typ L) erlaubt einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen und kann frühestens drei Monate vor Einreise beantragt werden. Ab Ausstellungsdatum ist das Visum für drei Monate gültig.
Ein Visum für China kann als Einzelperson oder als Gruppe beantragt werden. Beim Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe – die Weiterreise ohne die Reisegruppe ist kaum möglich. Daher wird empfohlen, möglichst mit Einzelvisum einzureisen.
Eine Überziehung des Visums ist dringend zu vermeiden. Die Überziehung zieht ein Bußgeld nach sich (Höhe entsprechend der Anzahl der überzogenen Tage). Ohne Begleichung der Geldstrafe kann die Ausreise verweigert und Haft angeordnet werden.
3.1 Wo können Visa beantragt werden und wie viel kosten sie?
Visa für China können beim Chinese Visa Application Service Center (CVASC) oder über eine Agentur beantragt werden. In der Schweiz und in Österreich bestand vor kurzem noch die Möglichkeit das Visum über eine Vertretung der VR China zu erhalten, dies ist jedoch auch in Deutschland nur in besonderen Fällen möglich. Die Kosten betrugen direkt bei der Vertretung rund 60 Euro (normale Bearbeitungszeit, Express-Bearbeitung kostet mehr), sind aber erhöht wurden und werden nun beim CVASC erhoben. Kostenfaktoren sind unter anderem die Bearbeitungszeit und die gewünschte Anzahl an möglichen Einreisen. Hier erfahren Sie die aktuellen Kosten für das China Visum.
3.2 Visa selbstständig im Konsulat / CVASC beantragen
Das CVASC stellt Visa im Auftrag der Chinesischen Botschaft beziehungsweise des Generalkonsulats und anderer Konsulatseinrichtungen aus. Beim CVASC erfolgt die Beantragung persönlich oder per Post. In Deutschland gibt es insgesamt vier Standorte (Berlin, Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf, München). In der Schweiz zwei Standorte (Bern, Zürich). In Österreich einen Standort in Wien. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als 10 Tage.
3.3 Visa über eine Agentur beantragen
Das Visum für China kann auch über eine Agentur beantragt werden. Die Kosten für ein Touristen-Visum sind in der Regel vergleichbar mit denen beim CVASC, Geschäftsvisa können mehr kosten. Vorteil einer Agentur ist, dass erfahrene Mitarbeiter die Antragstellung übernehmen und Fehler vermieden werden können. Auch bei kurzfristigen Reisen kann die Abwicklung über eine Agentur reibungsloser ablaufen. Reisende übergeben der Agentur nur die nötigen Dokumente und erhalten nach Zahlung der vereinbarten Gebühren ihren Reisepass samt Visum direkt nach Hause.
4. Fazit
Ohne Visum ist die Einreise ins Reich der Mitte, wie die Volksrepublik China auch genannt wird, mit wenigen Ausnahmen nicht möglich. Das Visum sollte etwa drei bis vier Wochen vor geplantem Reiseantritt beantragt werden, da es eine begrenzte Gültigkeit hat.