Die Einreise nach China ist aktuell durch Maßnahmen zur Eindämmung des „Coronavirus“ (COVID-19, SARS-CoV-2, 2019-nCoV) stark eingeschränkt.
Die chinesische Regierung hat mitgeteilt, dass angesichts der raschen Verbreitung von COVID-19 in der Welt beschlossen wurde, die Einreise von Ausländern, auch derjenigen die bereits im Besitz von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen sind, ab dem 28. März 2020 vorübergehend ausgesetzt wird.
Diese Richtlinie gilt auch für die 24/72/144-Stunden Visa-freie Einreise, sowie für die Visa-freie Einreise nach Hainan, Guangdong, Shanghai, Guangxi, Hongkong und Macao. Teilnehmer von Kreuzfahrten und Besitzer von APEC Business Travel Cards sind ebenso betroffen, lediglich Reisende mit einem Diplomaten-, Dienst-, Höflichkeits- oder C-Visum dürfen nach aktuellem Stand weiterhin einreisen.
Ausländische Staatsangehörige, die für notwendige wirtschaftliche, handelspolitische, wissenschaftliche oder technologische Aktivitäten oder aus humanitären Gründen nach China kommen, sollen bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten entsprechende Anfragen stellen, um eventuell trotzdem ein Visum bzw. eine Einreisegenehmigung beantragen zu können.
Die Dauer der Maßnahme ist unbekannt und kann sich aufgrund der dynamischen Situation jederzeit ändern.