Das chinesische Geschäftsvisum eignet sich für alle Aktivitäten in China die Business und Handel betreffen. Dieser Visa-Kategorie entsprechen die sogenannten M-Visa und F-Visa.
Geschäftsvisa: Aufenthaltsdauer und Gültigkeit
Das Geschäftsvisum gibt es in mehreren Varianten. Für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen ist die Geschäftseinladung einer chinesischen Firma vorzulegen. Die Einladung kann für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen werden; sofern eine amtliche Einladung vorliegt, sind Aufenthalte von bis zu 180 Tagen möglich.
Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Geschäftsvisums für China benötigt?
Für mehrfache Geschäftsreisen nach China in einem Zeitraum von 180 oder 360 Tagen muss der Antragsteller drei bereits getätigte Einreisen nach China nachweisen. Für das ganzjährige Mehrfacheinreisevisum ist es erforderlich eine amtliche Einladung vorzulegen.
- Reisepass
- Firmeneinladung
- Antragsformular mit Foto
- Einladungsschreiben
Die Unterscheidung zwischen den M- und F-Visa obliegt dem chinesischen Konsulat. In der Regel werden für alle kommerziellen Zwecke die M-Geschäftsvisa vergeben, Stichworte sind hier Handel und Industrie, Messen oder Vertragsverhandlungen. Für nicht-kommerzielle Aufenthalte aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Sport trifft eher das Kulturvisum zu.
Es ist empfehlenswert die „Beantragungsstrategie“ frühzeitig mit einem Visa-Service und den beteiligten Unternehmen abzuklären, um nicht zum Beispiel durch eine ungünstige Aufenthaltsdauer umplanen zu müssen.
Daten zum Geschäftsvisum
- Maximale Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tagen, bis 180 Tage mit amtlicher Einladung der chinesischen Behörden
- Maximale Anzahl an Einreisen: 2 evtl. unbegrenzt
Wie und wo kann man das Touristenvisum für China beantragen?
- Persönlich, postalisch oder in Vertretung durch einen Visa-Service