Das Kulturvisum (F-Visum) wird für nicht-kommerzielle Reisen nach China benötigt. Dazu gehören unter anderem kurzzeitige Gastdozenturen, Kongressbesuche und Forschungsaufenthalte, sowie auch Teilnehmer und Juroren an Musik- und Kunstwettbewerben sowie Sportler und ihre Trainer.
Das Kulturvisum wird für einen Besuchszeitraum von bis zu 90 Tagen ausgestellt. Bei Vorlage einer amtlichen Einladung (Invitation of Duly Authorised Unit) sind bis zu 180-tägige Aufenthalte nicht-gewerblicher Art möglich, ansonsten wird ein Geschäftsvisum benötigt. Für Aufenthalte ab 180 Tagen Dauer ist ein Arbeitsvisum zu beantragen.
Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Kulturvisums für China benötigt?
- Reisepass
- Antragsformular
- Formal korrekte Einladung einer in China registrierten nicht-kommerziellen Organisation (z.B. Hochschule, Forschungseinrichtung, Museum, Turnier- oder Festivalveranstalter).
- Bei öffentlichen Auftritten von Künstlern muss dem Visumantrag zusätzlich zur Einladung des Veranstalters eine Einladung des zuständigen Kulturamtes (in manchen Fällen auch des Kulturministeriums in Peking) beigefügt werden