Das chinesische Studien- bzw. Studentenvisum gibt es in zwei Varianten. Es wird unterschieden zwischen längeren Studienaufenthalten, wie beispielsweise für ein klassisches Universitätsstudium an einer chinesischen Universität, und kurzen Bildungsaufenthalten für Weiterbildungen oder Sprachkurse.
X2-Visum: Das sogenannte “kleine” Studentenvisum wird für Studienaufenthalte von bis zu 180 Tage gebraucht und in der Regel für Chinesisch-Sprachkurse, Kungfu-Kurse, Weiterbildungen in der traditionellen chinesischen Medizin oder ähnlichem beantragt. Es kann vor Ort um weitere 180 Tage verlängert werden, solange der Nachweis für eine Fortsetzung des Kurses bzw. der Studien nachgewiesen werden kann. Eventuell kommt auch das Kulturvisum in Frage.
Eine Verlängerung über 360 Tage hinaus ist in der Regel jedoch ausgeschlossen, weiterhin wird es nur für eine einmalige Einreise ausgestellt und macht Kurzreisen nach Hongkong, Taiwan oder andere Orte ausserhalb der Volksrepublik China unmöglich.
- Reisepass
- Antragsformular mit Foto
- Offizielles Zulassungsschreiben der Institution, Schule oder Akademie
X1-Visum: Das “große” Studentenvisum ist erforderlich um ein reguläres Studium an einer chinesischen Universität aufzunehmen. Es ermöglicht eine einmalige Einreise und wird innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt dann ein Jahr, kann aber durch den Nachweis der Fortsetzung des Studiums verlängert werden. Es sind beliebig viele Ein- und Ausreisen möglich.
- Reisepass
- Antragsformular mit Foto
- Zulassungsschreiben der Hochschule oder Akademie im Original
- Formular JW 202 / JW 201 (wird von staatlich anerkannten Universitäten/Hochschulen ausgestellt und mit dem Zulassungsschreiben ausgehändigt)