Durch die aktuellen Änderungen der Antragsstellung im China-Visums Prozess für deutsche Staatsbürger (gültig ab 16. Dezember 2019) und österreichische Staatsbürger (gültig ab 9. Dezember 2019) sollte folgende Vorgehensweise beachtet werden:
Man muss für eine Visumsbeantragung in die Volksrepublik China (Touristenvisum/Geschäftsvisum oder auch alle anderen Visa-Arten betreffend) ab dem angegebenen Stichtag (16.12.2019 bzw. 9.12.2019) eine persönliche Abgabe von Fingerabdrücken bei den Chinesischen Visazentren (China Visa Application Service Center oder auch CVASC) miteinplanen. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Kinder bis 14 Jahren, ältere Personen ab 70 Jahren, Diplomaten und Personen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre bereits mit gültigem Visum eingereist sind und einen Fingerabdruck bereits abgegeben haben. (Für die Letzteren gilt aber: das ausgestellte biometrische Visum muss im selben Pass vorgelegt werden)
Für alle anderen Personen gilt ab dem 16. Dezember 2019 bzw. 9 Dezember 2019 nun endgültig und bis auf Weiteres: Sie müssen Ihren Weg zu den chinesischen Visazentren (CVASC) in Deutschland oder Österreich einplanen. [Weiterlesen…]