Die Dienstleister zur Beantragung von China Visa verlangen aufgrund der neu eingeführten Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) nun in jedem Fall eine Einwilligung zur Datenübermittlung.
Die Einwilligung zur Datenübermittlung ist sowohl bei den China Visa Application Service Centern (CVASC), als auch bei anderen Visa-Agenturen nun zwingend notwendig.
Im Falle der CVASC, die letztendlich von allen Antragstellern zumindest indirekt genutzt werden müssen, zeigt sich am Vertrag zur „Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“, dass „Ihre personenbezogenen Daten möglicherweise über den eigentlichen Zweck der Auftragserfüllung hinaus verarbeitet werden und von Dritten erlangt werden könnten“, dennoch ist es so dass, „falls Sie Ihre Einwilligung vor dem erfolgreichem Abschluss des Visumantrages widerrufen, wir Ihren Auftrag zur Visumerteilung nicht weiter bearbeiten können.“
(Quelle: https://www.visaforchina.org/HAM_DE/ generalinformation/news/283419.shtml)
Die Einführung bzw. Umsetzung der Datenschutz-Grundverodnung hatte teilweise zu kuriosen Nebenwirkungen geführt, so wurden in Wien unter anderem durch die öffentliche Immobilienverwaltung angekündigt rund 200.000 Namensschilder an den Wohnungsklingeln zu entfernen:
Aufgrund einer Beschwerde im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss Wiener Wohnen nun die standardgemäße Beschriftung der Gegensprechanlagen auf neutrale Topnummern umstellen. Dies geschieht kontinuierlich bis Ende des Jahres 2018.
Auch die Hauswegweiser – Holzkästen im Eingangsbereich mit Topnummern und Familiennamen – müssen aus diesem Grund entfernt werden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, zusätzlich zur Topnummer auch Ihren Namen selbst an der Gegensprechanlage außen am Tableau anzubringen.
Quelle: wienerwohnen.at