CHINA VISUM

Angehörigenbesuch China & Einladung von Freunden

China Visa für den Besuch von Angehörigen & Freunden - Einladung wird gegebenenfalls benötigt - Alle Infos auf einen Blick - Kostenlose Visa-Beratung

Für den Besuch von Angehörigen und Freunden in China gibt es spezielle Visa. Dabei wird klar unterschieden, welche familiären Beziehungen zwischen dem Antragsteller und der einladenden Person bestehen. Weiterhin wird in Erwägung gezogen, wie lange der Aufenthalt in China dauert und ob der Zweck der Reise über einen kurzen Besuch hinausgeht.

Besuch von Angehörigen, Freunden und Bekannten in China
Für den Besuch von Angehörigen, Freunden und Bekannten in China sind die Visa-Bestimmungen gelockert, es muss allerdings genau angegeben werden, welche verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen und eine Einladung ausgestellt werden // Bild: hanfulove [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Besuch von Freunden/Bekannten – Besuchervisum (Q2/S2-Visum)

Das Besuchervisum ist für den Besuch von Freunden und Bekannten in China gedacht, die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 180 Tage.

  • Reisepass
  • Antragsformular mit Foto
  • Privateinladung mit Kopien von Pass und China Visum des Gastgebers (bei chinesischen Gastgebern muss eine Kopie der ID-card vorgelegt werden)
Verwandte Freunde Angehörige Visa
Verwandte, Freunde und Angehörige in China können mit den entsprechenden Visa problemlos besucht werden // Bild: © True_Guowei, pixabay, CC0

Verwandtenbesuche – Angehörigenvisum (Q1/Q2/S1/S2-Visum)

Das Angehörigenvisum gibt es in mehreren Varianten. Es ist für Verwandtenbesuche von a) Chinesen mit deutschem Pass sowie ihrer Angehöriger und b) deutschen Familienangehörigen, die in China studieren oder arbeiten.

  • Reisepass
  • Antragsformular mit Foto
  • Privateinladung eines chinesischen Angehörigen, sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen
  • Privateinladung des in China lebenden Angehörigen, sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen

Beachten Sie, dass Sie auf dem Visum-Antrag den richtigen Zweck für Ihre Reise auswählen:

  • Kurzzeitiger Besuch chinesischer Bürger oder ausländischer Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung für China
  • Kurzzeitiger Besuch ausländischer Bürger, die in China arbeiten, studieren oder sich aus anderen Gründen dort aufhalten
  • Familienbesuch chinesischer oder ausländischer Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung für China mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen
  • Als begleitendes Familienmitglied ausländischer Bürger, die in China arbeiten, studieren oder sich aus anderen Gründen dort aufhalten

Häufige Fragen

Brauche ich für einen kurzen Besuch bei Freunden oder Verwandten in China überhaupt ein Visum?
Oft nicht. Die visumfreie Einreise bis zu 30 Tagen für gewöhnliche deutsche, österreichische und schweizerische Reisepässe (gültig bis 31. Dezember 2026) deckt ausdrücklich auch Besuche bei Familie und Freunden ab. Ein Q- oder S-Visum brauchen Sie erst, wenn Ihr Aufenthalt länger als 30 Tage dauert oder es sich um einen längerfristigen Familiennachzug handelt.
Was ist der Unterschied zwischen Q1, Q2, S1 und S2?
Q1: Langfristige Familienzusammenführung (> 180 Tage) mit Verwandten eines chinesischen Staatsbürgers oder Inhabers einer chinesischen Daueraufenthaltsgenehmigung. Q2: Kurzbesuche (≤ 180 Tage) bei Verwandten derselben Personenkreise. S1: Langfristiger Familiennachzug (> 180 Tage) zu Ausländern, die mit Z-/X1-/J1-Visum in China arbeiten oder studieren. S2: Kurzbesuche (≤ 180 Tage) bei diesen Personen. Faustregel: Q = Bezug zu Chinesen / Inhabern eines chinesischen PR-Visums; S = Bezug zu Ausländern in China.
Wer zählt im Sinne von Q1/Q2 als „Familienmitglied“?
Als Familienmitglieder gelten Ehepartner, Eltern, Kinder, Schwiegerkinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder und Schwiegereltern einer chinesischen Person oder eines Inhabers einer chinesischen Daueraufenthaltsgenehmigung. Für Freunde, Cousins, Onkel/Tanten oder andere entferntere Verbindungen sind in der Regel das S2-Visum (Kurzbesuch) oder das Touristenvisum bzw. die visumfreie Einreise vorgesehen.
Welche Unterlagen muss ich für ein Q- oder S-Visum einreichen?
Erforderlich sind: Reisepass (mind. 6 Monate gültig, 2 freie Visumseiten), Antragsformular mit biometrischem Foto, eine Privateinladung der einladenden Person in China mit Datum, Aufenthaltsdauer, Zweck und Beziehung zum Antragsteller, eine Kopie der Identifikation der einladenden Person (chinesischer Personalausweis bzw. Pass und China-Visum/Aufenthaltserlaubnis), sowie ein Verwandtschaftsnachweis (Geburts- oder Heiratsurkunde im Original oder notariell beglaubigte Kopie).
Was muss ich nach Einreise mit einem Q1- oder S1-Visum tun?
Q1 und S1 sind einmalige Einreise-Visa. Nach Ankunft in China müssen Sie innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Ausländerbehörde (Public Security Bureau) eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) für Familienzusammenführung beantragen. Diese ersetzt das Visum und erlaubt beliebig viele Ein- und Ausreisen während ihrer Gültigkeit; sie wird typischerweise zunächst für ein Jahr ausgestellt.
Können meine Kinder mit dem gleichen Antrag mitreisen?
Minderjährige Kinder benötigen jeweils einen eigenen Reisepass und einen eigenen Visumantrag – auch wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind, reicht das für die Einreise nach China nicht aus. Pro Kind sind die selben Unterlagen einzureichen wie für Erwachsene, plus eine Kopie der Geburtsurkunde. Bei Reise mit nur einem Elternteil kann zusätzlich eine notarielle Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangt werden.

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · Von chinavisum.eu Redaktion

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