CHINA VISUM

Chinesische Botschaft & Konsulate

Übersicht aller chinesischen Botschaften und Generalkonsulate in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Adressen, Telefonnummern, Konsularbezirke und Hinweise zur Visa-Beantragung über das CVASC.

Die chinesischen Botschaften und Generalkonsulate sind die offiziellen diplomatischen Vertretungen der Volksrepublik China im deutschsprachigen Raum. In Deutschland gibt es die Botschaft in Berlin und vier Generalkonsulate in Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf. Österreich wird durch die Botschaft in Wien abgedeckt; in der Schweiz gibt es die Botschaft in Bern und das Generalkonsulat in Zürich.

Welche Vertretung für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab – die Konsularbezirke sind in den einzelnen Profilen unten aufgeführt. Visa-Anträge werden in allen genannten Ländern nicht direkt bei der jeweiligen Vertretung, sondern beim ausgelagerten Chinese Visa Application Service Center (CVASC) bearbeitet. Eine Übersicht der deutschen, österreichischen und schweizerischen Vertretungen in China finden Sie auf der Seite Vertretungen in China.

Häufige Fragen

Welches Konsulat ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Deutschland: Berlin (BE/BB/MV/SN/ST/TH) · Düsseldorf (NRW) · Frankfurt (BW/HE/RP/SL) · Hamburg (HH/HB/NI/SH) · München (BY). Österreich: immer Wien. Schweiz: Bern für die französisch- und italienischsprachigen Kantone plus Liechtenstein, Zürich für die deutschsprachigen Kantone. Die genauen Auflistungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Muss ich vorher einen Termin bei der Botschaft oder beim CVASC buchen?
Seit November 2023 ist beim CVASC keine Online-Terminbuchung mehr erforderlich. Sie können während der Öffnungszeiten direkt erscheinen. Beachten Sie aber die Öffnungszeiten Ihres lokalen CVASC und die deutschen / österreichischen / schweizerischen sowie chinesischen Feiertage. Bei der Botschaft selbst gelten andere Regeln – meist nur für Sonderfälle (Diplomatenpässe, Beglaubigungen, konsularische Notfälle).
Brauche ich für einen Kurzbesuch in China überhaupt ein Visum?
Nein – bis zum 31. Dezember 2026 können Sie mit einem gewöhnlichen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Reisepass für bis zu 30 Tage visumfrei nach China einreisen, zu touristischen, geschäftlichen, familiären, akademischen und Transit-Zwecken. Erst bei längeren Aufenthalten oder anderen Reisezwecken brauchen Sie ein chinesisches Visum (z. B. L, M oder Z).
Was ist der Unterschied zwischen Botschaft, Konsulat und CVASC?
Die Botschaft ist die oberste diplomatische Vertretung Chinas im Gastland und sitzt jeweils in der Hauptstadt. Ein Generalkonsulat ist eine regionale Außenstelle für einen abgegrenzten Konsularbezirk. Beide nehmen Aufgaben wie konsularischen Schutz, Beglaubigungen, Diplomatenpässe und Sonderfälle wahr. Routinemäßige Visa-Anträge, Gebühreneinzug und Passabholung sind hingegen an das kommerzielle Chinese Visa Application Service Center (CVASC) ausgelagert – siehe CVASC.
Wo finde ich die deutschen, österreichischen und schweizerischen Vertretungen in China?
Eine Übersicht der diplomatischen Vertretungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in der VR China sowie in Hongkong und Macao finden Sie auf der Seite Vertretungen in China – inkl. Adressen, Telefonnummern und Konsularbezirken aller deutschen Generalkonsulate (Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Shenyang, Hongkong).

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · Von chinavisum.eu Redaktion

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