CHINA VISUM

Studentenvisum China

Alle Infos um Visa für Studienaufenthalte in China zu beantragen. X1- & X2-Visum verfügbar, Zulassungsschreiben & Formular JW 202 / JW 201 werden benötigt

Das chinesische Studien- bzw. Studentenvisum gibt es in zwei Varianten. Es wird unterschieden zwischen längeren Studienaufenthalten, wie beispielsweise für ein klassisches Universitätsstudium an einer chinesischen Universität, und kurzen Bildungsaufenthalten für Weiterbildungen oder Sprachkurse.

Studentenvisum China
Wer in China studieren möchte braucht ein Studentenvisum, hier im Bild sehen Sie das Alte Tor der Tsinghua Universität in Peking, sie gilt als eine der besten Universitäten in China (© Yaoleilei, Wikimedia Commons)

X2-Visum: Das sogenannte “kleine” Studentenvisum wird für Studienaufenthalte von bis zu 180 Tage gebraucht und in der Regel für Chinesisch-Sprachkurse, Kungfu-Kurse, Weiterbildungen in der traditionellen chinesischen Medizin oder ähnlichem beantragt. Es kann vor Ort um weitere 180 Tage verlängert werden, solange der Nachweis für eine Fortsetzung des Kurses bzw. der Studien nachgewiesen werden kann. Eventuell kommt auch das Kulturvisum in Frage.

Eine Verlängerung über 360 Tage hinaus ist in der Regel jedoch ausgeschlossen, weiterhin wird es nur für eine einmalige Einreise ausgestellt und macht Kurzreisen nach Hongkong, Taiwan oder andere Orte ausserhalb der Volksrepublik China unmöglich.

  • Reisepass
  • Antragsformular mit Foto
  • Offizielles Zulassungsschreiben der Institution, Schule oder Akademie

X1-Visum: Das “große” Studentenvisum ist erforderlich um ein reguläres Studium an einer chinesischen Universität aufzunehmen. Es ermöglicht eine einmalige Einreise und wird innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt dann ein Jahr, kann aber durch den Nachweis der Fortsetzung des Studiums verlängert werden. Es sind beliebig viele Ein- und Ausreisen möglich.

  • Reisepass
  • Antragsformular mit Foto
  • Zulassungsschreiben der Hochschule oder Akademie im Original
  • Formular JW 202 / JW 201 (wird von staatlich anerkannten Universitäten/Hochschulen ausgestellt und mit dem Zulassungsschreiben ausgehändigt)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen X1- und X2-Studentenvisum?
Das X1-Visum ist für Langzeitstudien über 180 Tagen vorgesehen, z. B. ein reguläres Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium an einer chinesischen Universität. Das X2-Visum deckt Kurzaufenthalte bis 180 Tagen ab – typisch für Sprachkurse, Sommerschulen, Austauschsemester oder Weiterbildungen.
Welche Unterlagen brauche ich für das X1-Visum (Langzeitstudium)?
Erforderlich sind: Reisepass (noch mind. 6 Monate gültig, 2 freie Seiten), ausgefülltes Antragsformular mit biometrischem Foto, das Originalzulassungsschreiben der chinesischen Hochschule sowie das Formular JW201 oder JW202 („Confirmation Form for Study in China“) im Original. Das JW-Formular wird von staatlich anerkannten Hochschulen zusammen mit dem Zulassungsschreiben ausgehändigt und ist nicht ersetzbar.
Welche Unterlagen brauche ich für das X2-Visum (Kurzstudium)?
Erforderlich sind: Reisepass, Antragsformular mit Foto und das Zulassungsschreiben der chinesischen Bildungseinrichtung im Original. Für bestimmte Kurzaufenthalte kann zusätzlich das Formular DQ („Information Form for Foreign Students' Short-term Visit“) gefordert werden. Ein JW-Formular ist für das X2 in der Regel nicht nötig.
Was muss ich nach der Ankunft in China mit einem X1-Visum tun?
Das X1-Visum berechtigt nur zur einmaligen Einreise. Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde (Public Security Bureau) eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke beantragen. Diese ersetzt das Visum, wird in der Regel für die Dauer eines Studienjahres ausgestellt, kann verlängert werden und ermöglicht beliebig viele Ein- und Ausreisen während ihrer Gültigkeit.
Kann ich mit dem X2-Visum während meines Sprachkurses kurz nach Hongkong oder Macau reisen?
Standardmäßig nein. Das X2-Visum wird als einmalige Einreise ausgestellt – eine Ausreise nach Hongkong, Macao, Taiwan oder in ein anderes Drittland erlischt die Einreiseberechtigung. Wer mehrere Einreisen plant, sollte eine Mehrfacheinreise direkt bei der Beantragung erfragen oder das X2 vor der Ausreise zu einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizei umwandeln lassen.
Kann ich mit einem X-Studentenvisum in China arbeiten oder ein bezahltes Praktikum machen?
Nein. Das Studentenvisum berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Für ein bezahltes Praktikum oder einen Werkstudentenjob ist eine zusätzliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich; ggf. ist ein Arbeitsvisum (Z) nötig. Klären Sie dies vor Reisebeginn mit Ihrer chinesischen Gasthochschule und dem zuständigen Konsulat.

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · Von chinavisum.eu Redaktion

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