CHINA VISUM

Arbeitsvisum für China

Das Arbeitsvisum für China ist Ihre Erlaubnis eine geregelte Arbeitstätigkeit in China aufzunehmen - Alle Infos um Visa für die Arbeitsaufnahme zu erhalten.

Das Arbeitsvisum ist nötig um als Ausländer in der Volksrepublik China eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen. Das gilt sowohl für Entsendungen nach China durch den Arbeitgeber, um in der chinesischen Außenstelle zu arbeiten, als auch für Gastprofessoren an Universitäten oder für andere Personen, die in China eine Stellung antreten.

Arbeitsvisum und Praktikumsvisum China
Für die Arbeitsaufnahme in China ist es notwendig ein Work Visa zu besitzen, dies gilt auch für andere geregelte Tätigkeiten wie Gastdozenturen oder Praktika

Das chinesische Arbeitsvisum muss innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Diese wird in der Regel zunächst für ein Jahr ausgestellt, kann aber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unbürokratisch verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht beliebig viele Ein- und Ausreisen aus China. Dies gilt auch für ein Praktikum in China, denn spezielle Visa für Praktika werden bereits seit mehreren Jahren nicht mehr vergeben.

Welche Dokumente werden zur Beantragung eines Arbeitssvisums für China benötigt?

  • Reisepass
  • Antragsformular
  • Arbeitserlaubnis (muss vom Arbeitgeber bei den chinesischen Behörden für Sie beantragen werden)
  • Formal korrekte Einladung des Arbeitgebers

Häufige Fragen

Gilt die visumfreie Einreise nach China auch für eine Arbeitsaufnahme?
Nein. Die visumfreie 30-Tage-Regelung bis Ende 2026 deckt ausdrücklich nur Tourismus, Geschäftsreisen, Familien- und Freundesbesuche, Austausch und Transit ab – Erwerbstätigkeit ist untersagt. Wer in China eine geregelte Arbeit aufnimmt, eine Gastdozentur antritt oder eine Aufführung mit kommerziellem Zweck gibt, benötigt zwingend ein Z-Visum.
Welche Genehmigung brauche ich für ein Z-Visum?
Vor der Visumbeantragung muss Ihr Arbeitgeber in China für Sie eine der folgenden behördlichen Genehmigungen einholen: die „Notification of Foreigners Work Permit in China“ (vom Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit), den „Permit for Foreign Experts Working in China“ (vom State Bureau of Foreign Experts) oder – für Offshore-Öl/Gas-Tätigkeiten – das Einladungsschreiben der CNOOC. Für kommerzielle Aufführungen ist zusätzlich eine Genehmigung der Kulturbehörde erforderlich.
Wie muss ich nach der Einreise mit dem Z-Visum vorgehen?
Sie müssen innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde (Public Security Bureau) eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen – außer in dem Sonderfall, dass die „Duration of Each Stay“ in Ihrem Visum bereits 30 Tage beträgt. Die Aufenthaltserlaubnis wird üblicherweise zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden; sie ersetzt das Visum und erlaubt beliebig viele Ein- und Ausreisen.
Gibt es ein eigenes Praktikumsvisum für China?
Nein. Spezielle Praktikumsvisa werden seit mehreren Jahren nicht mehr ausgestellt. Für ein Praktikum in China kommen je nach Dauer und Konstellation entweder ein Z-Visum (mit Arbeitsgenehmigung) oder ein X1/X2-Studentenvisum in Verbindung mit der entsendenden Hochschule in Betracht. Klären Sie die richtige Visumkategorie unbedingt vorab mit dem entsendenden Unternehmen bzw. der Hochschule und dem zuständigen chinesischen Konsulat.
Welche Dokumente reiche ich beim CVASC für das Z-Visum ein?
Erforderlich sind: noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit zwei freien Visumseiten, online ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie das relevante Genehmigungsdokument (z. B. „Notification of Foreigners Work Permit“). Die Beantragung erfolgt persönlich beim CVASC; seit November 2023 ohne Online-Termin. Standardbearbeitung 4 Werktage, Express 2–3 Werktage gegen Aufpreis.
Gilt das Z-Visum auch für meine mitreisende Familie?
Nein. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder eines Z-Visum-Inhabers benötigen ein S1-Visum (Aufenthalt > 180 Tage, Familiennachzug) oder ein S2-Visum (Kurzbesuch). Eltern bzw. Schwiegereltern fallen unter die Q-/S-Familienvisa; die Beantragung erfolgt parallel zum Z-Visum unter Vorlage der entsprechenden Verwandtschafts- und Beschäftigungsnachweise des Z-Visum-Inhabers.

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · Von chinavisum.eu Redaktion

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